Mieterhöhung
Eine Mieterhöhung kommt nur bei nicht preisgebundenen
Wohnungen in Betracht. Folgende Voraussetzungen müssen
für die Mieterhöhung vorliegen: Die Miete
muß seit einem Jahr unverändert sein, die neue
Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete
nicht übersteigen und die Mietsteigerungen innerhalb
der letzten drei Jahre dürfen höchstens 20% betragen
haben.
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