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Mieterhöhung



Mieterhöhung

Eine Mieterhöhung kommt nur bei nicht preisgebundenen Wohnungen in Betracht. Folgende Voraussetzungen müssen für die Mieterhöhung vorliegen: Die Miete muß seit einem Jahr unverändert sein, die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen und die Mietsteigerungen innerhalb der letzten drei Jahre dürfen höchstens 20% betragen haben.


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