... ist jetzt für Sie da !
Home | Impressum | eMail
 


::
Mietkaution



Mietkaution

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter. Die Höhe der Kaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen. Der Vermieter hat die ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut (zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz) anzulegen. Mieter und Vermieter können auch eine andere Anlageform vereinbaren. Jedoch muss die Mietkaution immer getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.
Die Kaution kann beispielsweise als Barkaution, Bankbürgschaft oder als verpfändeten Sparbuch geleistet werden.
Nach Ende des Mietverhältnisses muß der Vermieter die Kaution an den Mieter zurückzahlen. Die Kaution dient der Sicherung der Ansprüche des Vermieters. Der Vermieter hat eine angemessene Überlegungsfrist, um zu prüfen, ob er noch Ansprüche gegen seinen Mieter hat, zum Beispiel wegen Schäden an der Mietsache oder Renovierungsarbeiten, die in den Bereich des Mieters gehört hätten. Im Einzelfall kann diese Prüfungs-Frist länger als sechs Monate dauern.

Weitere Informationen zur Mietkaution finden Sie unter "Fragen und Antworten".


Sie haben eine Frage zur Mietkaution?

Da das Thema Mietkaution komplex sein kann, ist für eine zuverlässige Rechtsberatung grundsätzlich die Konsultation eines Rechtsanwalts erforderlich.

Um Ihre Rechtsposition zum Thema Mietkaution jetzt abzuklären, können Sie hier direkt einen deutschen Rechtsanwalt auf dem Gebiet Mietkaution befragen.

In den allermeisten Fällen kann Ihnen der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Mietkaution erklären, und Ihnen eine konkrete Vorgehensweise aufzeigen.

... und dies relativ kostengünstig auch am Abend und am Wochenende,

hier und jetzt!


0190 - 856 567


:: So geht's:

1. Rufnummer wählen.
2. Sofort mit einem Anwalt zum Thema Mietkaution sprechen.
3. Mit der Telefonrechnung bezahlen. (Keine weiteren Kosten)

:: Ihre Vorteile:

Bei Mietrecht-am-Telefon erreichen Sie einen Rechtsanwalt sofort, einfach indem Sie ihn von Ihrem Telefon aus anrufen. Sie müssen weder einen Termin vereinbaren, noch müssen Sie sich an Bürozeiten, die beispielsweise in Ihrer Arbeitszeit liegen, orientieren. ...mehr

  Aufgrund fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung der Rechtsprechung: Keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit!  
 
:: Mietrecht:
- Gesetze zum Mietrecht
- Entscheidungen zum Mietrecht
- Fragen und Antworten
 
:: Verwandte Themen:
- Eigenbedarf
- ordentliche Kündigung
- fristlose Kündigung
- Kündigungsfrist
- Mieterhöhung
- Mieterschutz
- Mietkaution
- Mietmängel
- Mietrecht
- Mietminderung
- Mietpreisbindung
- Mietspiegel
- Mietvertrag
- Nebenkosten
- Renovierung
- Schönheitsreparaturen
- Zeitmietvertrag
- weitere Mietrechtsbegriffe
 
:: Andere Rechtsgebiete:
- Arbeitsrecht
- Ausländerrecht
- Baurecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gesellschaftsrecht
- Immobilienrecht
- Insolvenzrecht
- Kaufrecht
- Mietrecht
- Nachbarschaftsrecht
- Onlinerecht
- Patent- & Urheberrecht
- Reiserecht
- Sozialrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Verbraucherrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Wirtschaftsrecht
- Wohnungseigentum
- weitere Rechtsgebiete
© 2004 :: Anwalt-am-Telefon.de, Mietrecht-am-Telefon.de, alle Rechte vorbehalten.