Mietkaution
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters
an den Vermieter. Die Höhe der Kaution darf höchstens
drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen. Der Vermieter
hat die ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei
einem Kreditinstitut (zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger
Kündigungsfrist üblichen Zinssatz) anzulegen. Mieter
und Vermieter können auch eine andere Anlageform vereinbaren.
Jedoch muss die Mietkaution immer getrennt vom Vermögen
des Vermieters angelegt werden.
Die Kaution kann beispielsweise als Barkaution, Bankbürgschaft
oder als verpfändeten Sparbuch geleistet werden.
Nach Ende des Mietverhältnisses muß der Vermieter
die Kaution an den Mieter zurückzahlen. Die Kaution dient
der Sicherung der Ansprüche des Vermieters. Der Vermieter
hat eine angemessene Überlegungsfrist, um zu prüfen,
ob er noch Ansprüche gegen seinen Mieter hat, zum Beispiel
wegen Schäden an der Mietsache oder Renovierungsarbeiten,
die in den Bereich des Mieters gehört hätten. Im
Einzelfall kann diese Prüfungs-Frist länger als
sechs Monate dauern.
Weitere Informationen zur Mietkaution
finden Sie unter "Fragen
und Antworten".
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