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Mietminderung



Die Mietminderung

Mietminderungen kann der Mieter bei Wohnungsmängeln vornehmen. Mietminderung bedeutet hierbei die Verringerung des Mietpreises gemessen an der Höhe der Beeinträchtigung.

Ein unerheblicher Mietmangel berechtigt nicht zur Mietminderung.

Die Mietminderungshöhe richtet sich nach der Beeinträchtigung, die die Wohnungsmängel auf den Gebrauch der Mietsache haben. Die Mietminderung kann nur wenige Euro oder bis zu 100 % der Miete betragen. Zu viel einbehaltene Miete oder ungerechtfertigt einbehaltene Miete muss der Mieter dem Vermieter ersetzen.


Fälle von Mietminderungen

Bauarbeiten

Vermieter errichtet ein Baugerüst am Mietshaus. Mieter wird durch den Baulärm einer Baustelle in der Nachbarschaft gestört.

Wasserschaden

Es befinden sich Stockflecken an der Tapete oder Wand. Wassereinbruch in der gesamten Wohnung, der Teppichboden ist beschädigt. Feuchtigkeitsschaden mit Tropfwasser an der Decke und nassem Teppichboden.

Strom

Mieter hat keinen Strom, weil der Vermieter die Stromversorgung abgeschaltet hat (Stromausfall). Von einem Stromausfall ist auszugehen, wenn weder Licht, Warmwasser noch der Herd in der Küche funktionieren.

Terrasse

Terrasse oder Balkon ist nicht nutzbar.

Schimmelbefall

Schimmel in Küche, Bad und Schlafzimmer. Massiver Schimmelpilzbefall in der Wohnung. Schimmelbefall aufgrund schlechter Wärmedämmung.

Ungeziefer

In der Wohnung ist ein erheblicher Silberfischbefall, nicht nur einige Silberfische. Bei Ratten in der Wohnanlage (Mülltonnen) kann die Miete gemindert werden. Belästigung durch Tauben an Fenstern und Balkon (Taubenplage). Falsche Bekämpfung von Ungezieferbefall durch starke Chemikalien



Bitte beachten Sie:

Wer als Mieter eine mangelhafte Mietwohnung bewohnt, kann grundsätzlich eine Mietminderung vornehmen, wenn die Mietsache nicht dem vertragsgemäßen Zustand entspricht. Art und Ausmaß des Mietmangels können die Mietminderungsquote erheblich erhöhen oder verringern.

Die prozentuale Höhe der jeweiligen Mietminderung hängt vom Grad der Beeinträchtigung des Wohnwertes ab.

Damit hängt die genaue Berechnung der Höhe der Mietminderung von den individuellen Umständen des Einzelfalles und den unterschiedlichen Mietminderungsgründen ab.

Beachten Sie auch:

Wenn der Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzt, und es kommt in der Folge zu einem Rechtsstreit, hat der Mieter nicht nur die fehlende Miete nachzuzahlen, sondern trägt auch die Prozesskosten in der anteiligen Höhe in der der den Rechtsstreit verliert.

Jedes auf dieser Seite zitierte BGH-Urteil bezieht sich auf einen konkreten Sachverhalt und ist nicht zu verallgemeinern. Wenn Ihre Rechtsfrage über Schimmel in der Mietwohnung hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.

Sie haben über Mietrecht-am-Telefon hier und jetzt die Möglichkeit, telefonisch eine kurze Frage an einen Anwalt zu richten.


Weitere Mietminderungsregelungen und Information zur Mietminderung finden Sie unter "Fragen und Antworten - Mietminderung".
In der Entscheidungssammlung finden Sie BHG-Urteile zu verschiedenen Mietminderungsfällen.
Hier finden Sie aktuelle Buchempfehlungen zur Mietminderung und zum Mietrecht.


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Da das Rechtsgebiet Mietminderung im Mietrecht komplex sein kann, ist für eine zuverlässige Rechtsberatung grundsätzlich die Konsultation eines Rechtsanwalts erforderlich.

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