Die Mietminderung
Mietminderungen kann der Mieter
bei Wohnungsmängeln vornehmen.
Mietminderung bedeutet hierbei die Verringerung des Mietpreises
gemessen an der Höhe der Beeinträchtigung.
Ein unerheblicher
Mietmangel berechtigt nicht zur
Mietminderung.
Die Mietminderungshöhe richtet
sich nach der Beeinträchtigung, die die Wohnungsmängel
auf den Gebrauch der Mietsache haben. Die Mietminderung kann
nur wenige Euro oder bis zu 100 % der Miete
betragen. Zu viel einbehaltene Miete oder ungerechtfertigt
einbehaltene Miete muss der Mieter dem Vermieter ersetzen.
Fälle von Mietminderungen
Bauarbeiten
Vermieter errichtet ein Baugerüst
am Mietshaus. Mieter wird durch den Baulärm
einer Baustelle in der Nachbarschaft gestört.
Wasserschaden
Es befinden sich Stockflecken
an der Tapete oder Wand. Wassereinbruch
in der gesamten Wohnung, der Teppichboden ist beschädigt.
Feuchtigkeitsschaden
mit Tropfwasser an der Decke und nassem Teppichboden.
Strom
Mieter hat keinen Strom, weil der Vermieter die Stromversorgung
abgeschaltet hat (Stromausfall). Von einem Stromausfall
ist auszugehen, wenn weder Licht, Warmwasser noch der Herd
in der Küche funktionieren.
Terrasse
Terrasse oder Balkon
ist nicht nutzbar.
Schimmelbefall
Schimmel in Küche,
Bad und Schlafzimmer. Massiver Schimmelpilzbefall
in der Wohnung. Schimmelbefall
aufgrund schlechter Wärmedämmung.
Ungeziefer
In der Wohnung ist ein erheblicher Silberfischbefall,
nicht nur einige Silberfische. Bei Ratten
in der Wohnanlage (Mülltonnen) kann die Miete gemindert
werden. Belästigung durch Tauben
an Fenstern und Balkon (Taubenplage). Falsche Bekämpfung
von Ungezieferbefall
durch starke Chemikalien
Bitte beachten Sie:
Wer als Mieter eine mangelhafte Mietwohnung
bewohnt, kann grundsätzlich eine Mietminderung vornehmen,
wenn die Mietsache nicht dem vertragsgemäßen
Zustand entspricht. Art und Ausmaß des Mietmangels können
die Mietminderungsquote erheblich erhöhen oder verringern.
Die prozentuale Höhe der jeweiligen Mietminderung hängt
vom Grad der Beeinträchtigung des Wohnwertes ab.
Damit hängt die genaue Berechnung der Höhe der Mietminderung
von den individuellen Umständen des Einzelfalles und den
unterschiedlichen Mietminderungsgründen ab.
Beachten Sie auch:
Wenn der Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzt, und es kommt
in der Folge zu einem Rechtsstreit, hat der Mieter nicht nur
die fehlende Miete nachzuzahlen, sondern trägt auch die
Prozesskosten in der anteiligen Höhe in der der den Rechtsstreit
verliert.
Jedes auf dieser Seite zitierte BGH-Urteil bezieht sich auf
einen konkreten Sachverhalt und ist nicht zu verallgemeinern.
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hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung suchen, sollten
Sie anwaltliche Hilfe einholen.
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Weitere Mietminderungsregelungen und
Information zur Mietminderung finden Sie unter "Fragen
und Antworten - Mietminderung".
In der Entscheidungssammlung
finden Sie BHG-Urteile zu verschiedenen Mietminderungsfällen.
Hier finden Sie aktuelle Buchempfehlungen
zur Mietminderung und zum Mietrecht.
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