Mietrecht*
Das Mietrecht regelt als Teil des Zivilrechts
die entgeltliche Überlassung einer Sache durch eine Person
(Vermieter) an eine andere Person
(Mieter). Ist die Überlassung
unentgeltlich ist der Rechtstypus eine Leihe.
Das Entgelt der Überlassung ist
die Miete (früherer Sprachgebrauch: der Mietzins). Wesentlicher
Bestandteil des Mietrechts ist die Überlassung der Sache
zum Gebrauch. Nicht dagegen eine besondere Obhutspflicht für
die Sache (sog. Verwahrung). Das Mietrecht begründet
auch keine Nutzungsrechte der Früchte aus der Sache (sog.
Pacht).
Das Mietrecht bezieht sich stets auf
das zugrunde liegende Schuldverhältnis (Mietvertrag).
Es ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§
535 ff. geregelt.
Mietrechtsregelungen umfassen sehr
häufig nachgefragte Themen wie den Mietvertrag,
oder die Mietminderung und
Fragen zu den Nebenkosten.
Ein Mietvertrag ist ein Vertrag,
in dem sich die Parteien über die Überlassung eines
bestimmten Gegenstandes und die Höhe des Mietpreises
einigen.
Ein Mietvertrag
für Wohnungen ist meistens unbefristet. Ein Mietvertrag
kann aber auch auf eine bestimmte Zeit befristet sein (Zeitmietvertrag).
Der Mietvertrag
kann vom Vermieter nur unter bestimmten Bedingungen ordentlich
gekündigt werden, der Mieter kann den Mietvertrag
unter Einhaltung der Kündigungsfrist
jederzeit kündigen.
Fristlose Kündigung
vom Mietvertrag sowie Sonderkündigung
sind nur unter Berücksichtigung aller Umstände des
Einzelfalls möglich.
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aus der freien Enzyklopaedie Wikipedia
und steht unter der GNU Lizenz für freie
Dokumentation. Die Liste der "Mietrecht"
Autoren ist in der Wikipedia unter dieser
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fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
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