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Mietrecht - Mietrechte



Mietrecht*

Das Mietrecht regelt als Teil des Zivilrechts die entgeltliche Überlassung einer Sache durch eine Person (Vermieter) an eine andere Person (Mieter). Ist die Überlassung unentgeltlich ist der Rechtstypus eine Leihe.

Das Entgelt der Überlassung ist die Miete (früherer Sprachgebrauch: der Mietzins). Wesentlicher Bestandteil des Mietrechts ist die Überlassung der Sache zum Gebrauch. Nicht dagegen eine besondere Obhutspflicht für die Sache (sog. Verwahrung). Das Mietrecht begründet auch keine Nutzungsrechte der Früchte aus der Sache (sog. Pacht).

Das Mietrecht bezieht sich stets auf das zugrunde liegende Schuldverhältnis (Mietvertrag). Es ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 535 ff. geregelt.


Mietrechtsregelungen umfassen sehr häufig nachgefragte Themen wie den Mietvertrag, oder die Mietminderung und Fragen zu den Nebenkosten.
Ein Mietvertrag ist ein Vertrag, in dem sich die Parteien über die Überlassung eines bestimmten Gegenstandes und die Höhe des Mietpreises einigen.

Ein Mietvertrag für Wohnungen ist meistens unbefristet. Ein Mietvertrag kann aber auch auf eine bestimmte Zeit befristet sein (Zeitmietvertrag).

Der Mietvertrag kann vom Vermieter nur unter bestimmten Bedingungen ordentlich gekündigt werden, der Mieter kann den Mietvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit kündigen.
Fristlose Kündigung vom Mietvertrag sowie Sonderkündigung sind nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls möglich.


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  *Dieser Text basiert auf dem Artikel "Mietrecht" aus der freien Enzyklopaedie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. Die Liste der "Mietrecht" Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der "Mietrecht" Artikel kann hier bearbeitet werden.  

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