Mieterschutz
Wesentlichster Bestandteil des Mieterschutzes ist der Kündigungsschutz
für Mieter. Ein Mietverhältnis
darf dann durch den Vermieter
gekündigt werden, wenn er ein berechtigtes Interesse
an der Aufhebung des Mietvertrags
hat. Das sind isnbesondere Eigenbedarf,
Verhinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung
oder dauernde, nicht unerhebliche Verletzungen der Vertragspflichten
des Mieters.
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der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
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