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Mieterschutz



Mieterschutz

Wesentlichster Bestandteil des Mieterschutzes ist der Kündigungsschutz für Mieter. Ein Mietverhältnis darf dann durch den Vermieter gekündigt werden, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung des Mietvertrags hat. Das sind isnbesondere Eigenbedarf, Verhinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung oder dauernde, nicht unerhebliche Verletzungen der Vertragspflichten des Mieters.


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