Mietmängel
In § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB geregelt:
"Der Vermieter
hat die Mietsache dem Mieter in einem
zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand
zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem
Zustand zu erhalten."
Bei auftretenden Mietmängeln der Mietsache muss der Mieter
den Vermieter unverzüglich darüber informieren.
Der Vermieter muss dann die Mietmängel beseitigen und
soweit möglich den Schaden, der von den Mietmängeln
verursacht wurde, begrenzt halten.
Grundsätzlich hat der Mieter die Möglichkeit, für
die Zeit, in der die Mietmängel bestehen, die Miete
zu mindern, also eine Mietminderung vorzurnehmen.
Sie haben eine Frage zum Thema Mietmängel?
Da Fragen zu Mietmängeln komplex sein
kann, ist für eine zuverlässige Rechtsberatung grundsätzlich
die Konsultation eines Rechtsanwalts erforderlich.
Um Ihre Rechtsposition zum Thema Mietmängel
jetzt abzuklären, können Sie hier direkt einen deutschen
Rechtsanwalt auf dem Gebiet Mietmängel befragen.
In den allermeisten Fällen kann
Ihnen der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Mietmängel
erklären, und Ihnen eine konkrete Vorgehensweise aufzeigen.
... und dies relativ kostengünstig
auch am Abend und am Wochenende,
Hilfe und Information, hier und jetzt!
Mietrecht
am Telefon
:: So geht's:
1. Rufnummer wählen.
2. Sofort mit einem Anwalt zum Thema Mietmängel sprechen.
(Rechtsberatung)
3. Mit der Telefonrechnung bezahlen. (Keine weiteren Kosten)
:: Ihre Vorteile:
Bei Mietrecht-am-Telefon erreichen Sie einen Rechtsanwalt
sofort, einfach indem Sie ihn von Ihrem Telefon aus anrufen.
Rechtsberatungen und Informationen zu allen Themen des Mietrechts.
Sie müssen weder einen Termin vereinbaren, noch müssen
Sie sich an Bürozeiten, die beispielsweise in Ihrer Arbeitszeit
liegen, orientieren. ...mehr
|
|
Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
|
|
|
|
|
|