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Vergleichsmiete



Vergleichsmiete

Die Regelungen über die Vergleichsmiete werden angewendet auf den sozialen Wohnungsbau und vergleichbare öffentlich geförderte Wohnungen. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird aus den üblichen Entgelten berechnet, die in der betreffenden Gemeinde (oder einer vergleichbaren Gemeinde) für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart wurden. (Vgl. Mietspiegel)


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