Pachtvertrag
Ein Pachtvertrag ist ähnlich einem Mietvertrag
ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der Verpächter
verpflichtet, dem Pächter gegen Entgelt den Gebrauch
der Pachtsache zu gewähren, zusätzlich hat aber
der Pächter das Recht, aus der Verwertung der Pachtsache
einen Ertrag zu ziehen (Beispiel: Obst aus gepachtetem Gartengrundstück).
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