MHG (Gesetz zur Regelung der Miethöhe)*
§ 8
|
(Form der Erklärungen)
|
Hat der Vermieter seine Erklärungen nach den
§§ 2 bis 7 mit Hilfe automatischer Einrichtungen
nach den §§ 2 bis 7 mit Hilfe automatischer
Einrichtungen gefertigt, so bedarf es nicht seiner
eigenhändigen Unterschrift.
|
|
|
Achtung! Dieses Gesetz ist seit 01.09.2001 außer Kraft
und neugefaßt durch das Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung
und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreform).
Wenn Sie Antwort auf eine konkrete
Rechtsfrage suchen, kann Ihnen auch ein Anruf bei Mietrecht-am-Telefon
weiterhelfen.
Mietrecht-am-Telefon
:: So geht's:
1. Rufnummer wählen.
2. Sofort mit einem Anwalt zum Thema "Mietrecht"
sprechen.
3. Mit der Telefonrechnung bezahlen. (Es entstehen Ihnen keine
weiteren Kosten)
:: Ihre Vorteile:
Bei Mietrecht-am-Telefon erreichen
Sie einen Rechtsanwalt sofort, einfach indem Sie ihn von Ihrem
Telefon aus anrufen. Sie müssen weder einen Termin vereinbaren,
noch müssen Sie sich an Bürozeiten, die beispielsweise
in Ihrer Arbeitszeit liegen, orientieren. ...mehr
|
|
*Gesetz
vom 18.12.1974 (BGBl. I S. 3603)
Aufgehoben durch Gesetz
vom 19.6.2001 (BGBl. I S. 1149) m.W.v. 1.9.2001
|
|
|
|
|
|
|
Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
|
|
|
|
|
|