Modernisierung
Als Modernisierung werden alle Maßnahmen, die die Mietsache
verbessern, den Wohnraum erweitern oder den Wasser- und Energieverbrauch
senken, bezeichnet. Der Vermieter muß spätestens
drei Monate vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme den
Mieter darüber informieren. (§
554 BGB)
Weitere Informationen zum Thema Modernisierung finden Sie unter
"Fragen und Antworten".
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