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BGH-Urteil zum Mietrecht




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VIII. Zivilsenat 03.03.2004 VIII ZR 124/03


Zur Frage, ob ein Mieterhöhungsverfahren allein gegen den in der gemeinsam angemieteten Wohnung verbleibenden Mieter durchgeführt werden kann, wenn der aus der Wohnung ausgezogene Ehegatte mit dem Vermieter seine Entlassung aus dem Mietverhältnis vereinbart hat und nur der andere Ehegatte seitdem die Wohnung nutzt und die Miete zahlt.

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 3. März 2004 für Recht erkannt:
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 26. März 2003 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Von Rechts wegen

Tatbestand:
Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Der Beklagte und seine frühere Ehefrau mieteten von der verstorbenen Rechtsvorgängerin der Klägerin im Jahre 1992 eine Wohnung in K. zu einem Mietzins von 500,- DM zuzüglich Betriebskostenvorauszahlung. Nachdem die Eheleute sich getrennt hatten, zog die Ehefrau des Beklagten aus der gemeinsam bewohnten Wohnung aus und kündigte das Mietverhältnis mit Schreiben vom 11. Oktober 1995. Zudem vereinbarte sie mit der Klägerin, daß das Mietverhältnis zwischen ihnen beendet sei. Der Beklagte bewohnte die Mietwohnung im folgenden allein und zahlte die Miete. Die Ehe wurde im Jahre 2001 geschieden.
Mit Schreiben vom 28. April 1998, das allein an den Beklagten gerichtet war, verlangte die Klägerin von dem Beklagten die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete auf 620,- DM zuzüglich Betriebskostenvorauszahlung ab 1. Juli 1998. Der Beklagte erteilte die Zustimmung nicht. Das Amtsgericht hat der fristgemäß erhobenen Klage auf Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses von 500,- DM (255,65 €) auf 620,- DM (317,- €) in Höhe eines Betrags von monatlich 49,08 € auf 304,73 € a b dem 1. Juli 1998 stattgegeben. Das Landgericht hat die Berufung des Beklagten durch Versäumnisurteil zurückgewiesen und das Versäumnisurteil sodann aufrechterhalten. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Beklagte seinen Klageabweisungsantrag weiter.

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Bundesgerichtshof:
Urteil des BGH / Entscheidung zum Mietrecht (Mietverhältnisse über Wohnungen zweier Mieter)

Urteil des BGH zum Mietrecht (Mieterhöhungen gegen einen von ursprünglich zwei Mietern).
Alle hier zitierten Urteile des BGHs sind Leitsatzentscheidungen.
Weitere Informationen zum Mietverhältnis und zur Mieterhöhung finden Sie hier.


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