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Fragen und Antworten
Mahnung
Muß der Mieter den Vermieter mahnen, den Mangel der
Mietsache zu beseitigen, bevor er selbst die Beseitigung des
Mangels vornimmt?
Üblicherweise schon. Um den Mietmangel selbst beheben
(lassen) zu dürfen, muss der Mieter den Vermieter zuvor
gemahnt haben. Ausmahmen bestehen 1. wenn der Vermieter die
Mietmangelbeseitigung von vornherein ablehnt und 2. wenn eine
dem Vermieter bekannte, unmittelbar drohende erhebliche Gefahr
abgewehrt werden muß.
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der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
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