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Fragen und Antworten
Kündigung wegen Eigenbedarf
Wann kommt eine Kündigung wegen Eigenbedarf in Frage?
Wenn der Vermieter die Wohnung als Wohnraum für sich, seine
Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts
benötigt, kann er dem Mieter eine Kündigung wegen
Eigenbedarf aussprechen. (§ 573 Abs.
2 Nr. 2 BGB)
Der Vermieter muss in seiner Kündigung begründen,
warum und für wen er die Wohnung benötigt um darzulegen,
daß tatsächlich er berechtigtes Interesse an der
Nutzung der Wohnung hat.
Diese Begründung dient dem Schutz des Mieters, um einer
Kündigung wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf entgegenzuwirken.
Die Kündigungsgründe und die Eigenbedarfsbegründung
müssen für den Mieter nachvollziehbar geschildert
werden. Täuscht der Vermieter seinen Eigenbedarf an der
Wohnung nur vor, um eine Kündigung zu erreichen, kann der
Mieter Schadensersatz fordern.
Sie haben eine Frage zur Kündigung
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