Wird die prozentuale Mietminderung an der Warmmiete
(inklusive Nebenkosten) oder an der Kaltmiete festgemacht?
In der Regel wird die Mietminderung als ein Prozentsatz
der tatsächlich gezahlten Miete berechnet, also
an der Kaltmiete zuzüglich der Vorauszahlungen
der Betriebskosten
ohne die Heizkosten, allerdings gibt es auch Gerichtsentscheidungen,
in denen entweder auch die Heizkostenvorrauszahlungen
berücksichtigt wurden oder auch in denen ausschließlich
die Kaltmiete ohne Nebenkosten
als Berechnungsgrundlage genommen wurde.
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Bitte beachten Sie:
Wer als Mieter eine mangelhafte Mietwohnung
bewohnt, kann grundsätzlich eine Mietminderung vornehmen,
wenn die Mietsache nicht dem vertragsgemäßen
Zustand entspricht.
Die prozentuale Höhe der jeweiligen Mietminderung hängt
vom Grad der Beeinträchtigung des Wohnwertes ab.
Damit hängt die genaue Berechnung der Höhe der Mietminderung
von den individuellen Umständen des Einzelfalles ab.
Beachten Sie auch:
Wenn der Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzt, und es kommt
in der Folge zu einem Rechtsstreit, hat der Mieter nicht nur
die fehlende Miete nachzuzahlen, sondern trägt auch die
Prozeßkosten in der anteiligen Höhe in der der den
Rechtsstreit verliert.
Wenn Ihre Rechtsfrage hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung
suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.
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der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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