Kaltmiete*
Kaltmiete bezieht sich im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch
auf den Teil der Miete, welche es an den Vermieter zu entrichten
gilt, der allein die Raumnutzung als solche abdeckt. Ein Teil
der weiteren Kosten wird in der Nebenkostenabrechnung gesondert
ausgewiesen. Dies können zum Beispiel sein: Müllabfuhr,
Wasser (warm und kalt), Erdgas, Abwasser, Heizung, Flurbeleuchtung,
Feuerversicherung, Kabelanschluss. Weitere regelmäßige
Kosten (zum Beispiel für Strom oder Telefon) werden direkt
an den Anbieter gezahlt.
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Kaltmiete?
Da das Thema Kaltmiete komplex sein
kann, ist für eine zuverlässige Rechtsberatung grundsätzlich
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Mietrecht
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*Dieser
Text basiert auf dem Artikel "Kaltmiete"
aus der freien Enzyklopaedie Wikipedia
und steht unter der GNU Lizenz für freie
Dokumentation. Die Liste der "Mietrecht"
Autoren ist in der Wikipedia unter dieser
Seite verfügbar, der "Mietrecht"
Artikel kann hier
bearbeitet werden. |
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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