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Kaltmiete



Kaltmiete*

Kaltmiete bezieht sich im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch auf den Teil der Miete, welche es an den Vermieter zu entrichten gilt, der allein die Raumnutzung als solche abdeckt. Ein Teil der weiteren Kosten wird in der Nebenkostenabrechnung gesondert ausgewiesen. Dies können zum Beispiel sein: Müllabfuhr, Wasser (warm und kalt), Erdgas, Abwasser, Heizung, Flurbeleuchtung, Feuerversicherung, Kabelanschluss. Weitere regelmäßige Kosten (zum Beispiel für Strom oder Telefon) werden direkt an den Anbieter gezahlt.


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  *Dieser Text basiert auf dem Artikel "Kaltmiete" aus der freien Enzyklopaedie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. Die Liste der "Mietrecht" Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der "Mietrecht" Artikel kann hier bearbeitet werden.  

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