Nebenkosten*
Nebenkosten (auch Betriebskosten) sind Kosten, die zusätzlich
zu den eigentlichen Kosten (Miete)
anfallen.
Im Mietverhältnis sind Nebenkosten beispielsweise Abgaben
für Strom, Wasserversorgung, Entwässerung, Betriebskosten
für Aufzüge, Straßenreinigung, Müllabfuhr,
Gartenpflege, Schornsteinreinigung, Hauswart und Heizung.
Die Betriebskosten fallen zusätzlich zur Kaltmiete
an. Der Vermieter muss die angefallenen
Betriebskosten in der Betriebskostenabrechung
auflisten. Betriebskostenrechnungen müssen für den
Mieter nachvollziehbar und überprüfbar
sein.
Weitere Informationen zum Thema Nebenkosten und Betriebskosten
finden Sie bei "Fragen
und Antworten - Betriebskosten" und in der Betriebskostenverordnung.
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*Dieser
Text basiert auf dem Artikel "Nebenkosten"
aus der freien Enzyklopaedie Wikipedia
und steht unter der GNU Lizenz für freie
Dokumentation. Die Liste der "Mietrecht"
Autoren ist in der Wikipedia unter dieser
Seite verfügbar, der "Mietrecht"
Artikel kann hier
bearbeitet werden. |
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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