Wer muß im Falle einer Mietminderung was beweisen
können?
Der Mieter muß darlegen könne, daß
er den Mangel rechtzeitig angezeigt hat und daß
durch diesen Mangel eine tatsächliche Beeinträchtigung
des Wohnwertes vorliegt. Der Vermieter muß, um
sich gegen die Mietminderung zu wehren, beispielsweise
beweisen können, daß der Mieter den Mietmangel
selbst verschuldet hat oder daß die Beeinträchtigung
der Mietsache zu gering ist, als daß sie eine
Mietminderung rechtfertigen würde.
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Bitte beachten Sie:
Wer als Mieter eine mangelhafte Mietwohnung
bewohnt, kann grundsätzlich eine Mietminderung vornehmen,
wenn die Mietsache nicht dem vertragsgemäßen
Zustand entspricht.
Die prozentuale Höhe der jeweiligen Mietminderung hängt
vom Grad der Beeinträchtigung des Wohnwertes ab.
Damit hängt die genaue Berechnung der Höhe der Mietminderung
von den individuellen Umständen des Einzelfalles ab.
Beachten Sie auch:
Wenn der Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzt, und es kommt
in der Folge zu einem Rechtsstreit, hat der Mieter nicht nur
die fehlende Miete nachzuzahlen, sondern trägt auch die
Prozeßkosten in der anteiligen Höhe in der der den
Rechtsstreit verliert.
Wenn Ihre Rechtsfrage hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung
suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.
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