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Untermiete



Untermiete

Ein Untermietvertrag ist ein vollwertiger Mietvertrag zwischen dem Haupmieter und dem Untermieter.
Ein Untermietverhältnis kann ebenso wie ein normales Mietverhältnis unbefristet oder auf eine bestimmte Zeit befristet sein. Für die Untermiete bestehen keine rechtlichen Sonderregelungen. Der Hauptmieter trägt alle Rechte und Pflichen eines Vermieters.
Der Hauptmieter benötigt zur Untervermietung die Erlaubnis des Vermieters. In der Regel muss der Vermieter diese Erlaubnis bei nur teilweiser Untervermietung erteilen, wenn der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse daran hat (zum Beispiel Einzug des nichtehelichen Lebensgefährten).



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