Untermiete
Ein Untermietvertrag ist ein vollwertiger Mietvertrag
zwischen dem Haupmieter und dem Untermieter.
Ein Untermietverhältnis kann ebenso wie ein normales
Mietverhältnis unbefristet oder auf eine bestimmte Zeit
befristet sein. Für
die Untermiete bestehen keine rechtlichen Sonderregelungen.
Der Hauptmieter trägt alle Rechte und Pflichen eines
Vermieters.
Der Hauptmieter benötigt zur Untervermietung die Erlaubnis
des Vermieters. In der Regel muss
der Vermieter diese Erlaubnis bei nur teilweiser Untervermietung
erteilen, wenn der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse
daran hat (zum Beispiel Einzug des nichtehelichen Lebensgefährten).
Weitere Informationen zum Thema Untermiete finden Sie unter
"Fragen und Antworten".
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