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Alles über Schönheitsreparaturen




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Ist es zulässig, den Mieter zur regelmäßigen Durchführung aller laufenden Schönheitsreparaturmaßnahmen im Mietvertrag zu verpflichten?

Ja, eine solche Mietvertragsklausel ist zulässig. Allerdings wird diese Verpflichtung des Mieters erst nach dem Ablauf angemessener Fristen wirksam, nicht schon direkt mit dessen Einzug. Der Anfang der Fristen beginnt erst mit dem Einzug des Mieters.





Bitte beachten Sie:

Eigentlich sieht das Gesetz vor, daß der Vermieter die Schönheitsreparaturen durchzuführen hat. "Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten." (§ 535 Abs. 1, § 538 BGB).

Allerdings werden in den meisten Mietverträgen die Schönheitsreparaturen an den Mieter weitergegeben. Nur wenn sich im Mietvertrag keine Regelung über die Schönheitsreparaturen finden, sind sie Sache des Vermieters.


Beachten Sie auch:

Da das Rechtsgebiet Schönheitsreparaturen komplex sein kann, ist für eine zuverlässige Rechtsberatung grundsätzlich die Konsultation eines Rechtsanwalts erforderlich.

Wenn Ihre Rechtsfrage zu Schönheitsreparaturen hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.

In den allermeisten Fällen kann Ihnen der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Schönheitsreparaturen erklären, und Ihnen eine konkrete Vorgehensweise aufzeigen.

Sie haben über Mietrecht-am-Telefon hier und jetzt die Möglichkeit, telefonisch eine kurze Frage an einen Anwalt zu richten.


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