Gehört das Reinigen von Teppichböden zu
den Schönheitsreparaturen?
In der Regel nicht. Zur Reinigung des Teppichbodens
ist der Mieter nur dann verpflichtet, wenn die Teppichbodenreinigung
ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde.
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Bitte beachten Sie:
Eigentlich sieht das Gesetz vor, daß der Vermieter
die Schönheitsreparaturen durchzuführen hat. "Der
Vermieter hat die Mietsache dem Mieter
in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten
Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit
in diesem Zustand zu erhalten." (§
535 Abs. 1, § 538 BGB).
Allerdings werden in den meisten Mietverträgen
die Schönheitsreparaturen an den Mieter weitergegeben.
Nur wenn sich im Mietvertrag keine Regelung über die
Schönheitsreparaturen finden, sind sie Sache des Vermieters.
Beachten Sie auch:
Da das Rechtsgebiet Schönheitsreparaturen
komplex sein kann, ist für eine zuverlässige Rechtsberatung
grundsätzlich die Konsultation eines Rechtsanwalts erforderlich.
Wenn Ihre Rechtsfrage zu Schönheitsreparaturen
hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung suchen, sollten
Sie anwaltliche Hilfe einholen.
In den allermeisten Fällen kann
Ihnen der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Schönheitsreparaturen
erklären, und Ihnen eine konkrete Vorgehensweise aufzeigen.
Sie haben über Mietrecht-am-Telefon hier und jetzt die
Möglichkeit, telefonisch eine kurze Frage an einen Anwalt
zu richten.
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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