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Alles über Schönheitsreparaturen




Wer ist gesetzlich zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet?

Wann ist eine Vereinbarung im Mietvertrag, die dem Mieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen auferlegt, unwirksam?

Kann der Mieter schon direkt beim Einzug zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet werden?

Ist es zulässig, den Mieter zur regelmäßigen Durchführung aller laufenden Schönheitsreparaturmaßnahmen im Mietvertrag zu verpflichten?


Kann der Mieter im Mietvertrag verpflichtet werden, die Schönheitsreparaturen regelmäßig alle zwei Jahre durchzuführen?

Kann der Mieter verpflichtet werden, die Schönheitsreparaturen "bei Bedarf" oder "sobald sie erforderlich sind" (oder ähnlichen Formulierungen), vorzunehmen?

Unter welchen Umständen ist es zulässig, den Mieter zu verpflichten , laufende Schönheitsreparaturen durchzuführen?

Welche Renovierungsfristen sind im Allgemeinen angemessen?

Kann der Vermieter im Mietvertrag festlegen, daß der Mieter die Schönheitsreparaturen durch einen Fachbetrieb durchführen lassen muß?

Was ist, wenn der Mieter die Schönheitsreparaturen nicht fachmännisch durchgeführt hat?

Gehört ein Neuanstrich der Heizkörper einschließlich Streichen der Heizungsrohre zu den Schönheitsreparaturen?

Gehört Streichen und Tapezieren der Wände und Decken zu den Schönheitsreparaturen?

Gehört das Streichen der Türen und Fenster zu den Schönheitsreparaturen?

Gehört das Reinigen von Teppichböden zu den Schönheitsreparaturen?


Gehört bei Schönheitsreparaturen zum Auszug das Verschließen der Dübellöcher zu den Pflichten des Mieters?

Gehören Renovierungsarbeiten in Nebenräumen (wie etwa Keller, Speicher und Dachboden) zu den Schönheitsreparaturen?





Bitte beachten Sie:

Eigentlich sieht das Gesetz vor, daß der Vermieter die Schönheitsreparaturen durchzuführen hat. "Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten." (§ 535 Abs. 1, § 538 BGB).

Allerdings werden in den meisten Mietverträgen die Schönheitsreparaturen an den Mieter weitergegeben. Nur wenn sich im Mietvertrag keine Regelung über die Schönheitsreparaturen finden, sind sie Sache des Vermieters.


Beachten Sie auch:

Da das Rechtsgebiet Schönheitsreparaturen komplex sein kann, ist für eine zuverlässige Rechtsberatung grundsätzlich die Konsultation eines Rechtsanwalts erforderlich.

Wenn Ihre Rechtsfrage zu Schönheitsreparaturen hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.

In den allermeisten Fällen kann Ihnen der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Schönheitsreparaturen erklären, und Ihnen eine konkrete Vorgehensweise aufzeigen.

Sie haben über Mietrecht-am-Telefon hier und jetzt die Möglichkeit, telefonisch eine kurze Frage an einen Anwalt zu richten.


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