Nebenkostenabrechnung
Zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss der
Vermieter seinem Mieter die Nebenkostenabrechnung zugeschickt
haben.
Der Vermieter muss alle angefallenen
Nebenkosten in der Nebenkostenabrechung auflisten. Nebenkostenabrechnungen
(Betriebskostenabrechnungen) müssen für den Mieter
verständlich und überprüfbar sein.
Weitere Informationen zum Thema Nebenkostenabrechnungfinden
Sie bei "Fragen und
Antworten - Betriebskosten" und in der Nebenkostenverordnung
(Betriebskostenverordnung).
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komplex sein können, ist für eine zuverlässige
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der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
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