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Nebenkostenabrechnung



Nebenkostenabrechnung

Zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss der Vermieter seinem Mieter die Nebenkostenabrechnung zugeschickt haben.
Der Vermieter muss alle angefallenen Nebenkosten in der Nebenkostenabrechung auflisten. Nebenkostenabrechnungen (Betriebskostenabrechnungen) müssen für den Mieter verständlich und überprüfbar sein.



Weitere Informationen zum Thema Nebenkostenabrechnungfinden Sie bei "Fragen und Antworten - Betriebskosten" und in der Nebenkostenverordnung (Betriebskostenverordnung).


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