Mietrechtsreform - Mietrechtsreformänderungen
Am 01.09.2001 trat das neue
Mietrecht in Kraft. Schon 1974 hatte das deutsche Parlament
gefordert "einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das alte
in zahlreichen Vorschriften zersplitterte Recht einheitlich
regeln soll". Ziel der Mietrechtsreform war es, das Mietrecht
für die Betroffenen verständlicher und einfacher
zu gestalten, sowie für den Mieter
zahlreiche Verbesserungen, insbesondere einen besseren Kündigungsschutz
im Vergleich zum alten Mietrecht
zu erreichen.
Diese Umstellung bedeutet aber nicht in allen Fällen
ein Vereinfachung, oftmals kommt es gerade durch die Reform
zu neuen Verwirrungen. Tatsache ist aber auf jeden Fall:
Die Mietrechtsreform von 2001 betrifft alle Mieter und
Vermieter.
Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen:
Weitere Informationen zum Thema neuestes Mietrecht finden
Sie in den entsprechenden Gesetzestexten:
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