Kann man als Mieter wegen jedem Fehler in der Mietwohnung
die Miete kürzen?
Ist die Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit
der Mietsache nur unerheblich, berechtigt das den Mieter
nicht zur Mietminderung.
Nur eine spürbare Nutzungsbeeinträchtigung
berechtigt zur Mietminderung. Ab wann allerdings ein
Mangel eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt
und zur Mietminderung berechtigt, ist stets von der
genauen Betrachtung des Einzelfalles abhängig.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie zur Mietkürzung
berechtigt sind, empfiehlt es sich, einen kurzen Rat
vom Anwalt einzuholen.
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Bitte beachten Sie:
Wer als Mieter eine mangelhafte Mietwohnung
bewohnt, kann grundsätzlich eine Mietminderung vornehmen,
wenn die Mietsache nicht dem vertragsgemäßen
Zustand entspricht.
Die prozentuale Höhe der jeweiligen Mietminderung hängt
vom Grad der Beeinträchtigung des Wohnwertes ab.
Damit hängt die genaue Berechnung der Höhe der Mietminderung
von den individuellen Umständen des Einzelfalles ab.
Beachten Sie auch:
Wenn der Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzt, und es kommt
in der Folge zu einem Rechtsstreit, hat der Mieter nicht nur
die fehlende Miete nachzuzahlen, sondern trägt auch die
Prozeßkosten in der anteiligen Höhe in der der den
Rechtsstreit verliert.
Wenn Ihre Rechtsfrage hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung
suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.
Sie haben über Mietrecht-am-Telefon hier und jetzt die
Möglichkeit, telefonisch eine kurze Frage an einen Anwalt
zu richten.
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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