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Alles über die Mietminderung




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Kann man als Mieter wegen jedem Fehler in der Mietwohnung die Miete kürzen?

Ist die Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit der Mietsache nur unerheblich, berechtigt das den Mieter nicht zur Mietminderung. Nur eine spürbare Nutzungsbeeinträchtigung berechtigt zur Mietminderung. Ab wann allerdings ein Mangel eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt und zur Mietminderung berechtigt, ist stets von der genauen Betrachtung des Einzelfalles abhängig. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie zur Mietkürzung berechtigt sind, empfiehlt es sich, einen kurzen Rat vom Anwalt einzuholen.





Bitte beachten Sie:


Wer als Mieter eine mangelhafte Mietwohnung bewohnt, kann grundsätzlich eine Mietminderung vornehmen, wenn die Mietsache nicht dem vertragsgemäßen Zustand entspricht.

Die prozentuale Höhe der jeweiligen Mietminderung hängt vom Grad der Beeinträchtigung des Wohnwertes ab.

Damit hängt die genaue Berechnung der Höhe der Mietminderung von den individuellen Umständen des Einzelfalles ab.

Beachten Sie auch:

Wenn der Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzt, und es kommt in der Folge zu einem Rechtsstreit, hat der Mieter nicht nur die fehlende Miete nachzuzahlen, sondern trägt auch die Prozeßkosten in der anteiligen Höhe in der der den Rechtsstreit verliert.

Wenn Ihre Rechtsfrage hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.

Sie haben über Mietrecht-am-Telefon hier und jetzt die Möglichkeit, telefonisch eine kurze Frage an einen Anwalt zu richten.


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:: So geht's:

1. Rufnummer wählen.
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