Kann der Mieter die Miete kürzen für Mängel,
die er selbst verschuldet hat?
Nein, bei Mängeln die ausschließlich durch
das Verschulden des Mieters entstanden sind, haftet
der Vermieter nicht und der Mieter verliert sein Recht
auf Mietminderung.
Beispielsweise können Feuchtigkeitsschäden
in der Wohnung entweder durch bauliche Fehler des Gebäudes
oder durch falsches Lüften entstehen. Wenn nachgewiesenermaßen
das falsche Lüften der Wohnräume ursächlich
für den Feuchtigkeitsschaden war, kann der Mieter
die Miete nicht mindern.
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Bitte beachten Sie:
Wer als Mieter eine mangelhafte Mietwohnung
bewohnt, kann grundsätzlich eine Mietminderung vornehmen,
wenn die Mietsache nicht dem vertragsgemäßen
Zustand entspricht.
Die prozentuale Höhe der jeweiligen Mietminderung hängt
vom Grad der Beeinträchtigung des Wohnwertes ab.
Damit hängt die genaue Berechnung der Höhe der Mietminderung
von den individuellen Umständen des Einzelfalles ab.
Beachten Sie auch:
Wenn der Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzt, und es kommt
in der Folge zu einem Rechtsstreit, hat der Mieter nicht nur
die fehlende Miete nachzuzahlen, sondern trägt auch die
Prozeßkosten in der anteiligen Höhe in der der den
Rechtsstreit verliert.
Wenn Ihre Rechtsfrage hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung
suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.
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