Ist der Vermieter für Fehler und Mängel
der Wohnung nur dann verantwortlich, wenn er sie selbst
verschuldet hat?
Es ist völlig unerheblich, ob der Vermieter die
Mietmängel verschuldet hat oder nicht. Der Mieter
hat ein Recht auf Mietminderung sobald ein Mangel vorliegt
und nicht er selbst diesen Mangel verschuldet hat. Dieses
Recht auf Mietminderung ist unabhängig vom Verschulden
des Vermieters.
Der Vermieter muss die Wohnung dem Mieter in einem zu
dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand
zu überlassen und sie für die Dauer der Miete
in diesem Zustand zu erhalten (§
535 Abs. 1 Satz 2 BGB).
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Bitte beachten Sie:
Wer als Mieter eine mangelhafte Mietwohnung
bewohnt, kann grundsätzlich eine Mietminderung vornehmen,
wenn die Mietsache nicht dem vertragsgemäßen
Zustand entspricht.
Die prozentuale Höhe der jeweiligen Mietminderung hängt
vom Grad der Beeinträchtigung des Wohnwertes ab.
Damit hängt die genaue Berechnung der Höhe der Mietminderung
von den individuellen Umständen des Einzelfalles ab.
Beachten Sie auch:
Wenn der Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzt, und es kommt
in der Folge zu einem Rechtsstreit, hat der Mieter nicht nur
die fehlende Miete nachzuzahlen, sondern trägt auch die
Prozeßkosten in der anteiligen Höhe in der der den
Rechtsstreit verliert.
Wenn Ihre Rechtsfrage hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung
suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.
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Möglichkeit, telefonisch eine kurze Frage an einen Anwalt
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