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Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung



:: Fragen und Antworten zu Mietminderungen

Mietminderungen bei Schimmel

Treten in Mietwohnungen Schimmel und muffiger Geruch in Bad, Küche und Schlafzimmer auf, kann der Mieter grundsätzlich die Miete mindern. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter die Bildung des Schimmelpilzes teilweise mitverursacht hat. Der Mieter kann die Miete um bis zu 10% mindern. Kommt es aufgrund des Schimmels zu einer massiven Belästigung und Gesundheitsbelastung, kann sich die Mietminderungsquote auch noch erhöhen.

Beachten Sie:

Wer als Mieter eine mangelhafte Mietwohnung bewohnt, kann grundsätzlich eine Mietminderung vornehmen, wenn die Mietsache nicht dem vertragsgemäßen Zustand entspricht.

Die prozentuale Höhe der jeweiligen Mietminderung hängt vom Grad der Beeinträchtigung des Wohnwertes ab.

Damit hängt die genaue Berechnung der Höhe der Mietminderung von den individuellen Umständen des Einzelfalles ab.

Beachten Sie auch:

Wenn der Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzt, und es kommt in der Folge zu einem Rechtsstreit, hat der Mieter nicht nur die fehlende Miete nachzuzahlen, sondern trägt auch die Prozesskosten in der anteiligen Höhe in der der den Rechtsstreit verliert.

Sie haben über Mietrecht-am-Telefon hier und jetzt die Möglichkeit, telefonisch eine kurze Frage an einen Anwalt zu richten.


Weitere Fälle von Mietminderungen

Bauarbeiten

Vermieter errichtet ein Baugerüst am Mietshaus. Mieter wird durch den Baulärm einer Baustelle in der Nachbarschaft gestört.

Wasserschaden

Es befinden sich Stockflecken an der Tapete oder Wand. Wassereinbruch in der gesamten Wohnung, der Teppichboden ist beschädigt. Feuchtigkeitsschaden mit Tropfwasser an der Decke und nassem Teppichboden.

Strom

Mieter hat keinen Strom, weil der Vermieter die Stromversorgung abgeschaltet hat (Stromausfall). Von einem Stromausfall ist auszugehen, wenn weder Licht, Warmwasser noch der Herd in der Küche funktionieren.

Terrasse

Terrasse oder Balkon ist nicht nutzbar.

Schimmelbefall

Schimmel in Küche, Bad und Schlafzimmer. Massiver Schimmelpilzbefall in der Wohnung. Schimmelbefall aufgrund schlechter Wärmedämmung.

Ungeziefer

In der Wohnung ist ein erheblicher Silberfischbefall, nicht nur einige Silberfische. Bei Ratten in der Wohnanlage (Mülltonnen) kann die Miete gemindert werden. Belästigung durch Tauben an Fenstern und Balkon (Taubenplage). Falsche Bekämpfung von Ungezieferbefall durch starke Chemikalien.


Mietrecht-am-Telefon



:: So geht's:

1. Rufnummer wählen.
2. Sofort mit einem Anwalt über "Mietminderung" sprechen.
3. Mit der Telefonrechnung bezahlen. (Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten)


:: Ihre Vorteile:

Bei Mietrecht-am-Telefon erreichen Sie einen Rechtsanwalt sofort, einfach indem Sie ihn von Ihrem Telefon aus anrufen. Sie müssen weder einen Termin vereinbaren, noch müssen Sie sich an Bürozeiten, die beispielsweise in Ihrer Arbeitszeit liegen, orientieren. ...mehr

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