Kostenmiete
Sozialwohnungen unterliegen
einer Mietpreisbindung,
das heisst, der Eigentümer darf vom Mieter nur die Kostenmiete
verlangen. Darunter versteht man eine Mietzahlung,
die lediglich die laufenden Aufwendungen deckt. Zu den laufenden
Kosten gehören die Kosten für Fremd- und Eigenkapital
sowie die Bewirtschaftungskosten.
Vereinbarungen im Mietvertrag,
die eine höhere Miete als die Kostenmiete veranschlagen,
sind unwirksam.
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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