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Kostenmiete


Kostenmiete

Sozialwohnungen unterliegen einer Mietpreisbindung, das heisst, der Eigentümer darf vom Mieter nur die Kostenmiete verlangen. Darunter versteht man eine Mietzahlung, die lediglich die laufenden Aufwendungen deckt. Zu den laufenden Kosten gehören die Kosten für Fremd- und Eigenkapital sowie die Bewirtschaftungskosten.
Vereinbarungen im Mietvertrag, die eine höhere Miete als die Kostenmiete veranschlagen, sind unwirksam.


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