Kaution
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters an den
Vermieter. Die Höhe der Kaution darf höchstens drei
Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen. Der Vermieter hat
die ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem
Kreditinstitut (zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger
Kündigungsfrist üblichen Zinssatz) anzulegen. Mieter
und Vermieter können auch eine andere Anlageform vereinbaren.
Jedoch muss die Kaution immer getrennt vom Vermögen des
Vermieters angelegt werden.
Die Kaution kann beispielsweise als Barkaution, Bankbürgschaft
oder als verpfändetes Sparbuch geleistet werden.
Nach Ende des Mietverhältnisses muß der Vermieter
die Kaution an den Mieter zurückzahlen. Die Kaution dient
der Sicherung der Ansprüche des Vermieters. Der Vermieter
hat eine angemessene Frist, um zu prüfen, ob er noch
Ansprüche gegen seinen Mieter hat, zum Beispiel wegen
Schäden an der Mietsache oder Renovierungsarbeiten, die
in den Bereich des Mieters gehört hätten. Im Einzelfall
kann diese Überlegungsfrist länger als sechs Monate
dauern.
Weitere Informationen zur Kaution finden
Sie unter "Fragen und
Antworten".
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