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Kaution



Kaution

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter. Die Höhe der Kaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen. Der Vermieter hat die ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut (zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz) anzulegen. Mieter und Vermieter können auch eine andere Anlageform vereinbaren. Jedoch muss die Kaution immer getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.
Die Kaution kann beispielsweise als Barkaution, Bankbürgschaft oder als verpfändetes Sparbuch geleistet werden.
Nach Ende des Mietverhältnisses muß der Vermieter die Kaution an den Mieter zurückzahlen. Die Kaution dient der Sicherung der Ansprüche des Vermieters. Der Vermieter hat eine angemessene Frist, um zu prüfen, ob er noch Ansprüche gegen seinen Mieter hat, zum Beispiel wegen Schäden an der Mietsache oder Renovierungsarbeiten, die in den Bereich des Mieters gehört hätten. Im Einzelfall kann diese Überlegungsfrist länger als sechs Monate dauern.

Weitere Informationen zur Kaution finden Sie unter "Fragen und Antworten".


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