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Heizkostenabrechnung



Heizkostenabrechnung

Heizungskosten sind Nebenkosten. Allerdings wird die Heizkostenabrechnung meistens von Wärmemessdienstfirmen erstellt, und nicht vom Vermieter direkt abgerechnet.
Denn die Heizkostenverordnung sieht vor, daß jeder Verbraucher eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung erhält.
Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur, wenn die Verbrauchserfassung technisch nicht möglich und unwirtschaftlich ist, wenn Mieter den Wärmeverbrauch in ihrer Wohnung nicht beeinflussen können, ebenso in Altersheimen, Pflegeheimen, Studentenheimen und Lehrlingsheimen oder bei besonders energiesparenden Heizungen, (z.b.eine Solaranlage).
Dann kann eine Heizkostenpauschale in der Miete enthalten sein oder der Vermieter darf die Heizkosten nach der Wohnfläche abrechnen.
Ansonsten gilt immer die Heizkostenverordnung. Die besagt, daß der Vermieter mindestens 50 %, aber höchstens 70 % der Heizungs- und Warmwasserkosten nach Verbrauch verteilen muss. Hierzu müssen alle Wohnungen mit Verbrauchszählern ausgestattet sein, die dann einmal im Jahr abgelesen werden. Die restlichen 30 bis 50% werden auch bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung nach einem festem Maßstab, meistens nach der Wohnfläche, verteilt.


Weitere Informationen zum Thema Heizkostenabrechnung finden Sie bei "Fragen und Antworten - Betreibskosten" und in der Heizkostenverordnung.


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