Heizkostenabrechnung
Heizungskosten sind Nebenkosten.
Allerdings wird die Heizkostenabrechnung meistens von Wärmemessdienstfirmen
erstellt, und nicht vom Vermieter
direkt abgerechnet.
Denn die Heizkostenverordnung sieht vor, daß jeder Verbraucher
eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung erhält.
Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur, wenn die Verbrauchserfassung
technisch nicht möglich und unwirtschaftlich ist, wenn
Mieter den Wärmeverbrauch in
ihrer Wohnung nicht beeinflussen können, ebenso in Altersheimen,
Pflegeheimen, Studentenheimen und Lehrlingsheimen oder bei
besonders energiesparenden Heizungen, (z.b.eine Solaranlage).
Dann kann eine Heizkostenpauschale in der Miete enthalten
sein oder der Vermieter darf die Heizkosten nach der Wohnfläche
abrechnen.
Ansonsten gilt immer die Heizkostenverordnung. Die besagt,
daß der Vermieter mindestens 50 %, aber höchstens
70 % der Heizungs- und Warmwasserkosten nach Verbrauch verteilen
muss. Hierzu müssen alle Wohnungen
mit Verbrauchszählern ausgestattet sein, die dann einmal
im Jahr abgelesen werden. Die restlichen 30 bis 50% werden
auch bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung nach einem
festem Maßstab, meistens nach der Wohnfläche, verteilt.
Weitere Informationen zum Thema Heizkostenabrechnung finden
Sie bei "Fragen und
Antworten - Betreibskosten" und in der Heizkostenverordnung.
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