Fristgerechte Kündigung
Es gibt die außerordentliche
fristgerechte Kündigung und die ordentliche
Kündigung.
Beide Kündigungsarten richten sich im Gegensatz zur fristlosen
Kündigung nach der gesetzlichen Kündigungsfrist
von drei Monaten oder nach längeren Kündigungsfristen,
die im Mietvertrag vereinbart
wurden.
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Da das Thema fristgerechte Kündigung
komplex sein kann, ist für eine zuverlässige Rechtsberatung
grundsätzlich die Konsultation eines Rechtsanwalts erforderlich.
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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