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Fragen und Antworten
Untermiete
Welche meiner Angehörigen darf ich in meine Wohnung
mit aufnehmen, ohne vorher die Erlaubnis des Vermieters einzuholen?
Die Aufnaheme des Ehegatten, der Kinder, Eltern und auch
der Schwiegereltern gehört zum vertragsgemäßen
Gebrauch der Mietsache und bedarf keiner ausdrücklichen
Genehmigung des Vermieters.
Für die Aufnahme von Geschwistern, Lebensgefährten
sowie von entfernteren Verwandten muss der Mieter erst die
Erlaubnis des Vermieters einholen. Der Vermieter muß
dem Mieter die Untervermietung eines Teil der Wohnung gestatten,
sofern der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung
hat. Dies trifft in der Regel auf diese Fälle zu. Diese
Genehmigung kann der Vermieter nur in Ausnahmefällen
verweigern.
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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