::
Fragen und Antworten
Untermiete
Brauche ich die Erlaubnis meines Vermieters, um meinen Partner
in meine Wohnung aufzunehmen?
Um seinen nicht-ehelichen Lebenspartner in der Mietwohnung
aufzunehmen, muss der Mieter die Erlaubnis des Vermieters
einholen. Der Vermieter muß dem Mieter die Untervermietung
eines Teil der Wohnung gestatten, sofern der Mieter ein berechtigtes
Interesse an der Untervermietung hat. Dies trifft in der Regel
auf die Aufnahme des Lebensgefährten zu. Dies kann der
Vermieter nur in Ausnahmefällen verweigern.
Den Ehepartner in die Mietwohnung aufzunehmen, ist Teil des
vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung und bedarf
keiner ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters. Wurde
dieses Recht des Mieters im Mietvertrag ausgeschlossen, ist
diese Klausel unwirksam. Übrigens hat der Vermieter keinen
Anspruch darauf, daß der Ehegatte als Mitmieter in den
Mietvertrag einsteigt.
Mietrecht-am-Telefon
:: So geht's:
1. Rufnummer wählen.
2. Sofort mit einem Anwalt zum Thema "Mietrecht"
sprechen.
3. Mit der Telefonrechnung bezahlen. (Es entstehen Ihnen keine
weiteren Kosten)
:: Ihre Vorteile:
Bei Mietrecht-am-Telefon erreichen
Sie einen Rechtsanwalt sofort, einfach indem Sie ihn von Ihrem
Telefon aus anrufen. Sie müssen weder einen Termin vereinbaren,
noch müssen Sie sich an Bürozeiten, die beispielsweise
in Ihrer Arbeitszeit liegen, orientieren. ...mehr
|
|
Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
|
|
|
|
|
|