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Fragen und Antworten zur Eigenbedarf




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Untermiete

Brauche ich die Erlaubnis meines Vermieters, um meinen Partner in meine Wohnung aufzunehmen?

Um seinen nicht-ehelichen Lebenspartner in der Mietwohnung aufzunehmen, muss der Mieter die Erlaubnis des Vermieters einholen. Der Vermieter muß dem Mieter die Untervermietung eines Teil der Wohnung gestatten, sofern der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat. Dies trifft in der Regel auf die Aufnahme des Lebensgefährten zu. Dies kann der Vermieter nur in Ausnahmefällen verweigern.
Den Ehepartner in die Mietwohnung aufzunehmen, ist Teil des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung und bedarf keiner ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters. Wurde dieses Recht des Mieters im Mietvertrag ausgeschlossen, ist diese Klausel unwirksam. Übrigens hat der Vermieter keinen Anspruch darauf, daß der Ehegatte als Mitmieter in den Mietvertrag einsteigt.


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