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Fragen und Antworten zur Modernisierung




:: Fragen und Antworten

Modernisierung

Muss der Vermieter die Modernisierung vorher ankündigen?

Der Vermieter muss den Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Modernsierungsmaßnahmen über Art, Umfang, Beginn und voraussichtliche Dauer der Bauarbeiten informieren. Außerdem muss er gegebenenfalls dem Mieter die vorraussichtlich zu erwartende Mieterhöhung mitteilen. Diese Mitteilung muss der Vermieter dem Mieter schriftlich zukommen lassen. Die Ankündigung muss dem Mieter die Modernisierungsmaßnahme so konkret begründen, dass er diese nachvollziehen und sich entsprechend darauf vorbereiten kann. Kommt diese Ankündigung zu spät oder ist sie unvollständig, muss der Mieter die Modernisierungsarbeiten nicht dulden. Ausnahmen bestehen bei sehr geringfügigen Modernisierungsarbeiten.


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