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Fragen und Antworten
Modernisierung
Muss der Vermieter die Modernisierung vorher ankündigen?
Der Vermieter muss den Mieter spätestens drei Monate vor
Beginn der Modernsierungsmaßnahmen über Art, Umfang,
Beginn und voraussichtliche Dauer der Bauarbeiten informieren.
Außerdem muss er gegebenenfalls dem Mieter die vorraussichtlich
zu erwartende Mieterhöhung mitteilen. Diese Mitteilung
muss der Vermieter dem Mieter schriftlich zukommen lassen. Die
Ankündigung muss dem Mieter die Modernisierungsmaßnahme
so konkret begründen, dass er diese nachvollziehen und
sich entsprechend darauf vorbereiten kann. Kommt diese Ankündigung
zu spät oder ist sie unvollständig, muss der Mieter
die Modernisierungsarbeiten nicht dulden. Ausnahmen bestehen
bei sehr geringfügigen Modernisierungsarbeiten.
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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