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Fragen und Antworten zum Mietvertrag




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Mietvertrag

Wann darf der Mieter den Garten benutzen oder mitbenutzen?

Der Mieter eines Einfamilienhauses darf den Garten nutzen, wenn dies nicht ausdrücklich im Mietvertrag ausgeschlossen ist.
Mieter eines Mehrfamilienhauses dürfen nur dann den Garten nutzen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Andernfalls gehört der Garten nicht mit zum Mietgegenstand.


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