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Fragen und Antworten
Mietminderung
Kann der Mieter auch den Mangel selbst beseitigen oder beseitigen
lassen?
Ja, wenn dies für den Erhalt der Mietsache umgehend notwendig
ist oder wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels
in Verzug ist.
Der Mieter kann denn vom Vermieter seine Aufwendungen zurückerstattet
verlangen.
Weitere Fälle von Mietminderungen
Bauarbeiten
Vermieter errichtet ein Baugerüst
am Mietshaus. Mieter wird durch den Baulärm
einer Baustelle in der Nachbarschaft gestört.
Wasserschaden
Es befinden sich Stockflecken
an der Tapete oder Wand. Wassereinbruch
in der gesamten Wohnung, der Teppichboden ist beschädigt.
Feuchtigkeitsschaden
mit Tropfwasser an der Decke und nassem Teppichboden.
Strom
Mieter hat keinen Strom, weil der Vermieter die Stromversorgung
abgeschaltet hat (Stromausfall). Von einem Stromausfall
ist auszugehen, wenn weder Licht, Warmwasser noch der Herd
in der Küche funktionieren.
Terrasse
Terrasse oder Balkon
ist nicht nutzbar.
Schimmelbefall
Schimmel in Küche,
Bad und Schlafzimmer. Massiver Schimmelpilzbefall
in der Wohnung. Schimmelbefall
aufgrund schlechter Wärmedämmung.
Ungeziefer
In der Wohnung ist ein erheblicher Silberfischbefall,
nicht nur einige Silberfische. Bei Ratten
in der Wohnanlage (Mülltonnen) kann die Miete gemindert
werden. Belästigung durch Tauben
an Fenstern und Balkon (Taubenplage). Falsche Bekämpfung
von Ungezieferbefall
durch starke Chemikalien.
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der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
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