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Fragen und Antworten zur Mietminderung




:: Fragen und Antworten

Mietminderung

Kann der Mieter auch den Mangel selbst beseitigen oder beseitigen lassen?

Ja, wenn dies für den Erhalt der Mietsache umgehend notwendig ist oder wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist.
Der Mieter kann denn vom Vermieter seine Aufwendungen zurückerstattet verlangen.


Weitere Fälle von Mietminderungen

Bauarbeiten

Vermieter errichtet ein Baugerüst am Mietshaus. Mieter wird durch den Baulärm einer Baustelle in der Nachbarschaft gestört.

Wasserschaden

Es befinden sich Stockflecken an der Tapete oder Wand. Wassereinbruch in der gesamten Wohnung, der Teppichboden ist beschädigt. Feuchtigkeitsschaden mit Tropfwasser an der Decke und nassem Teppichboden.

Strom

Mieter hat keinen Strom, weil der Vermieter die Stromversorgung abgeschaltet hat (Stromausfall). Von einem Stromausfall ist auszugehen, wenn weder Licht, Warmwasser noch der Herd in der Küche funktionieren.

Terrasse

Terrasse oder Balkon ist nicht nutzbar.

Schimmelbefall

Schimmel in Küche, Bad und Schlafzimmer. Massiver Schimmelpilzbefall in der Wohnung. Schimmelbefall aufgrund schlechter Wärmedämmung.

Ungeziefer

In der Wohnung ist ein erheblicher Silberfischbefall, nicht nur einige Silberfische. Bei Ratten in der Wohnanlage (Mülltonnen) kann die Miete gemindert werden. Belästigung durch Tauben an Fenstern und Balkon (Taubenplage). Falsche Bekämpfung von Ungezieferbefall durch starke Chemikalien.


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