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Fragen und Antworten zur Kündigungsfrist




:: Fragen und Antworten

Kündigungsfrist

Kann auch eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart werden?

Im Mietvertrag können für den Mieter auch kürzere Kündigungsfristen, als gesetzlich vorgeschrieben, vereinbart werden. Dagegen ist die Vereinbarung von kürzeren Kündigungsfristen für den Vermieter unwirksam.
Ausnahme: Vermietung von Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch (§ 573c Abs. 2 BGB)


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