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Fragen und Antworten
Kündigungsfrist
Kann auch eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist
vereinbart werden?
Im Mietvertrag können für den Mieter auch kürzere
Kündigungsfristen, als gesetzlich vorgeschrieben, vereinbart
werden. Dagegen ist die Vereinbarung von kürzeren Kündigungsfristen
für den Vermieter unwirksam.
Ausnahme: Vermietung von Wohnraum nur zum vorübergehenden
Gebrauch (§ 573c Abs. 2 BGB)
Mietrecht-am-Telefon
:: So geht's:
1. Rufnummer wählen.
2. Sofort mit einem Anwalt zum Thema "Mietrecht"
sprechen.
3. Mit der Telefonrechnung bezahlen. (Es entstehen Ihnen keine
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in Ihrer Arbeitszeit liegen, orientieren. ...mehr
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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