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Fragen und Antworten
Haustierhaltung
Im Mietvertrag ist die Hundehaltung/Katzenhaltung generell verboten.
Darf der Vermieter das?
Ja, dieses Verbot schränkt die freie Persönlichkeitsentfaltung
des Mieters nicht ein, denn er hat diesem Vertrag selbst zugestimmt.
Ausnahmeregelungen ließen sich höchstens für
Hilfs- und Blindenhunde durchsetzen.
Mietrecht-am-Telefon
:: So geht's:
1. Rufnummer wählen.
2. Sofort mit einem Anwalt zum Thema "Mietrecht"
sprechen.
3. Mit der Telefonrechnung bezahlen. (Es entstehen Ihnen keine
weiteren Kosten)
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in Ihrer Arbeitszeit liegen, orientieren. ...mehr
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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