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Fragen und Antworten zur Haustierhaltung


:: Fragen und Antworten

Haustierhaltung

Im Mietvertrag ist die Hundehaltung/Katzenhaltung generell verboten. Darf der Vermieter das?

Ja, dieses Verbot schränkt die freie Persönlichkeitsentfaltung des Mieters nicht ein, denn er hat diesem Vertrag selbst zugestimmt. Ausnahmeregelungen ließen sich höchstens für Hilfs- und Blindenhunde durchsetzen.


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