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Fragen und Antworten
Betriebskosten
Wer zahlt die Betriebskosten?
Gesetzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Nebenkosten zu
tragen (§ 535 Abs. 1 Satz 3 BGB).
Allerdings enthalten die meisten Mietverträge Regelungen,
die dem Mieter die Betriebskosten (ganz oder teilweise) auferlegen.
Die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten müssen eindeutig
und unmißverständlich im Mietvertrag benannt werden.
Findet sich im Mietvertrag keine solche Vereinbarung, sind die
Betriebskosten durch die vereinbarte Grundmiete abgegolten.
Weitere Informationen zu diesem Thema
finden Sie in der BetrKV (Verordnung
über die Aufstellung von Betriebskosten).
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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