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Fragen und Antworten zu den Betriebskosten




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Betriebskosten

Wer zahlt die Betriebskosten?

Gesetzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Nebenkosten zu tragen (§ 535 Abs. 1 Satz 3 BGB). Allerdings enthalten die meisten Mietverträge Regelungen, die dem Mieter die Betriebskosten (ganz oder teilweise) auferlegen. Die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten müssen eindeutig und unmißverständlich im Mietvertrag benannt werden. Findet sich im Mietvertrag keine solche Vereinbarung, sind die Betriebskosten durch die vereinbarte Grundmiete abgegolten.



Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der BetrKV (Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten).


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