Betriebskostenabrechnung
Zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss der
Vermieter seinem Mieter die Betriebskostenabrechnung zugeschickt
haben. Der Vermieter muss alle
angefallenen Nebenkosten in
der Betriebskostenabrechung auflisten.
Betriebskostenabrechnungen müssen für den Mieter
verständlich und überprüfbar sein.
Information zur Betriebskostenabrechung:
Weitere Informationen zum Thema Betriebskostenabrechnung
finden Sie bei "Fragen
und Antworten - Betriebskosten" und in der Betriebskostenverordnung.
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