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Betriebskostenabrechnung



Betriebskostenabrechnung

Zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss der Vermieter seinem Mieter die Betriebskostenabrechnung zugeschickt haben. Der Vermieter muss alle angefallenen Nebenkosten in der Betriebskostenabrechung auflisten.
Betriebskostenabrechnungen müssen für den Mieter verständlich und überprüfbar sein.



Information zur Betriebskostenabrechung:

Weitere Informationen zum Thema Betriebskostenabrechnung finden Sie bei "Fragen und Antworten - Betriebskosten" und in der Betriebskostenverordnung.


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