Da ein Beratungsgespräch über Mietrecht-am-Telefon
mit einem Minutenpreis von 1,86 EUR abgerechnet wird, macht es Sinn,
dass Sie die telefonische Beratung vorbereiten:
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Skizzieren
Sie den Sachverhalt, indem Sie die Punkte, auf die es Ihnen
ankommt, nacheinander notieren und somit zu Beginn des Beratungsgespräches
auch geordnet vortragen können. |
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Soweit Ihnen
Unterlagen vorliegen, halten Sie diese bereit. Lesen Sie sie
nochmals durch, um im Beratungsgespräch gegebenenfalls
eine wichtige Stelle zitieren zu können. |
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Halten Sie
Papier und Stift bereit, um sich den Namen des Beraters, den
Zeitpunkt des Anrufes und natürlich das Beratungsergebnis
notieren zu können. |
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Lassen Sie
den Berater ausreden und versuchen Sie, auf Rückfragen
des Beraters so konkret wie möglich zu antworten. |
Fast alle Berater
sind über eine individuelle Durchwahl zu erreichen, so dass
Sie diese Berater gegebenfalls nach Vereinbarung zu einen späteren
Zeitpunkt erneut erreichen können, wenn Sie eine Zusatzfrage
haben.
Grundsätzlich haftet jeder Berater
für den Rat, den er Ihnen erteilt. Da aber alle Beratungsgespräche
beiderseitig vertraulich geführt werden, ist eine Aussicht
auf Durchsetzung solcher Ansprüche nur dann denkbar, wenn Sie
dem Berater mitteilen, daß ein Dritter als Zeuge das Gespräch
von nun an mithört und Sie sodann auf "Lauthören"
schalten.
Sollte einmal, aus welchem Grunde auch
immer, ein Beratungsgespräch nicht zu Ihrer Zufriedenheit geführt
werden, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren, denn...
Fair geht vor!
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