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Außerordentliche fristgemäße Kündigung



Außerordentliche fristgemäße Kündigung

Wurde ein befristeter Mietvertrag (Zeitmietvertrag) geschlossen, können weder Mieter noch Vermieter diesen Vertrag ordentlich kündigen, da der Vertrag am Ende der vereinbarten Frist einfach ausläuft.
Wird so ein Zeitmietvertrag vorzeitig gekündigt, dann entweder durch eine fristlose Kündigung oder durch die außerordentliche fristgemäße Kündigung.
Durch die außerordentliche fristgemäße Kündigung wird ein befristeter Mietvertrag vorzeitig, aber unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen, aufgelöst.
Die außerordentliche fristgemäße Kündigung bedarf der Schriftform und sie muss begründet werden.

Weitere Informationen zum Thema Kündigungsfrist finden Sie unter "Fragen und Antworten".


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