Außerordentliche fristgemäße Kündigung
Wurde ein befristeter Mietvertrag
(Zeitmietvertrag) geschlossen,
können weder Mieter noch Vermieter
diesen Vertrag ordentlich kündigen, da der Vertrag am
Ende der vereinbarten Frist einfach
ausläuft.
Wird so ein Zeitmietvertrag vorzeitig gekündigt, dann
entweder durch eine fristlose
Kündigung oder durch die außerordentliche fristgemäße
Kündigung.
Durch die außerordentliche fristgemäße Kündigung
wird ein befristeter Mietvertrag vorzeitig, aber unter Einhaltung
der gesetzlichen Kündigungsfristen,
aufgelöst.
Die außerordentliche fristgemäße Kündigung
bedarf der Schriftform und sie muss begründet werden.
Weitere Informationen zum Thema Kündigungsfrist
finden Sie unter "Fragen
und Antworten".
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