Altes Mietrecht
Am 01.09.2001 trat die Mietrechtsreform
in Kraft.
Alle mietrechtlichen Regelungen im BGB, die vor Inkrafttreten
der Reform gültig waren, werden oft als "altes Mietrecht"
bezeichnet.
Weitere Informationen zum Thema Mietrecht finden Sie in den
entsprechenden Gesetzestexten:
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Da das Thema "Altes Mietrecht"
komplex sein kann, ist für eine zuverlässige Rechtsberatung
grundsätzlich die Konsultation eines Rechtsanwalts erforderlich.
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fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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