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VIII. Zivilsenat 16.07.2003 VIII
ZR 11/03
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Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter
gegenüber, wenn die sonstigen Voraussetzungen
gegeben sind, zur Herausgabe einer von diesem geleisteten
Kaution verpflichtet, selbst wenn der Vermieter dem
Zwangsverwalter die Kaution nicht ausgefolgt hat.
Dies gilt auch dann, wenn für die Verpflichtungen
des Zwangsverwalters die Vorschriften des Mietrechtsreformgesetzes
vom 19. Juni 2001 noch nicht heranzuziehen sind.
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf
die mündliche Verhandlung vom 16. Juli 2003 für
Recht erkannt:
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil der 1.
Zivilkammer des Landgerichts Dessau vom 13. Dezember
2002 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt
die Kosten des Revisionsverfahrens.
Von Rechts wegen
Tatbestand:
Die Parteien streiten um die Herausgabe der von den
Klägern an ihren vormaligen Vermieter geleisteten
Kaution. Die Kläger waren aufgrund eines im Jahre
1997 geschlossenen Vertrages Mieter eines Reihenhauses
in H. . In Erfüllung ihrer dabei übernommenen
Pflicht zahlten sie 2.180 DM (= 1.114,62 EURO) Kaution
an den Vermieter und Eigentümer. Der Beklagte
übernahm das Grundstück durch Beschlagnahme
vom 15. Juni 1999 als Zwangsverwalter. Die geleistete
Kaution wurde nicht an ihn ausgekehrt. Nach Beendigung
des Mietverhältnisses zum 31. Oktober 2001 verlangten
die Kläger vergeblich vom Zwangsverwalter die
Rückzahlung der Kaution.
Das Amtsgericht hat die Klage auf Zahlung des zur
Sicherheit von den Klägern geleisteten Betrages
zurückgewiesen. Auf die Berufung der Kläger
hat das Landgericht den Beklagten zur Zahlung des
begehrten Betrages nebst Zinsen verurteilt. Mit der
vom Berufungsgericht zugelassenen Revision begehrt
der Beklagte die Wiederherstellung des amtsgerichtlichen
Urteils.
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Bundesgerichtshof:
Urteil des BGH / Entscheidung zum Mietrecht (Kautionsrückzahlung
durch Zwangsverwalter)
Urteil des BGH zum Mietrecht (Kaution für Mietwohnung).
Alle hier zitierten Urteile des BGHs sind Leitsatzentscheidungen.
Weitere Informationen zum Mietvertrag
und zur Kaution finden Sie hier.
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