BetrKV (Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten)*
Weitere Informationen zu den Betriebskosten
finden Sie unter "Fragen
und Antworten".
Mietrecht-am-Telefon
:: So geht's:
1. Rufnummer wählen.
2. Sofort mit einem Anwalt zum Thema "Betriebskosten"
sprechen.
3. Mit der Telefonrechnung bezahlen. (Es entstehen Ihnen keine
weiteren Kosten)
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*Die
BetrKV wurde als Artikel 1 d. V. v. 25.11.2003
I 2346 von der Bundesregierung und dem Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit, dem Bundesministerium
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und
dem Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung mit Zustimmung des Bundesrates
verordnet. Sie ist gem. Art. 6 der V mWv 1.1.2004
in Kraft getreten.
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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